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   BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00   

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https://dejure.org/2000,6495
BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00 (https://dejure.org/2000,6495)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 3Z BR 204/00 (https://dejure.org/2000,6495)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 3Z BR 204/00 (https://dejure.org/2000,6495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Ärztliche Behandlung; Wohnungsangelegenheiten; Vertretung in Rechtsangelegenheiten; Mietprozess

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 21
    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 712 XVII 775/99
  • LG München I - 13 T 7421/00
  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1908d Rn.9; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1908d Rn.9; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Aus dem vom Landgericht verfahrensfehlerfrei und damit für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20) ergibt sich insbesondere, dass die Betroffene bezüglich der Vermögenssorge ihren Willen nicht frei bestimmen kann.
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (§ 27 Abs. 1 FGG, § 550 ZPO; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Zwar trifft die Auffassung der Kammer zu, der Betroffene könne seine Beschwerde darauf beschränken, dass dem Betreuer zusätzlich zu sonstigen Aufgabenkreisen ein bestimmter weiterer Aufgabenkreis übertragen wurde (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Der Senat kann in der Sache nicht selbst entscheiden, da noch weitere Ermittlungen notwendig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1692).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
    Der Aufgabenkreis des Betreuers darf nur auf Bereiche erweitert werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung auf 0,00 EUR

    In Beschwerdesachen, in denen - wie im streitgegenständlichen Fall (vgl. BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 12 f.) - weder Antrags- noch Begründungszwang besteht, ist nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, regelmäßig davon auszugehen, dass die Entscheidung der Vorinstanz mit dem Ziel ihrer Aufhebung respektive Abänderung in vollem Umfange der bestehenden Beschwer angefochten wird, es sei denn, aus der (überobligatorisch eingereichten) Rechtsmittelbegründung lässt sich eindeutig ein entgegenstehender Wille entnehmen (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.12.1998 - 3Z BR 290/98, juris Rdn. 13 = BeckRS 1998, 30921 574; Beschl. v. 19.09.2000 - 3Z BR 204/00, juris Rdn. 7 = BeckRS 2000, 30131 739; ferner Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rdn. 34 f.; Müther in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl., § 64 Rdn. 7.1; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rdn. 8).
  • BayObLG, 13.06.2003 - 1Z BR 24/03

    Entlassung eines Vormunds und Anfechtbarkeit der Entscheidung

    Antrag und Begründung sind nicht erforderlich (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 364).
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